Produkte ohne vorgeschriebene Bauartgenehmigung dürfen nicht mehr angeboten werden
am 29. Juli 2010 unter Auto Tuning abgelegt
Bereits der Verkauf ist unzulässig und steht unter Strafe
Das Feilbieten von nicht bauartgeprüften Teilen, für die eine Bauartprüfung durch das Kraftfahrtbundesamt vorgeschrieben ist, soll künftig konsequenter geahndet werden. Wie der Verband der Automobil Tuner (VDAT) mitteilt, wird der Gesetzgeber die nach §23 StVG (Straßenverkehrsgesetz) bestehenden Möglichkeiten jetzt stärker ausnutzen und so den Verbraucher vor nicht zugelassenen Produkten schützen. Dabei geht es um die Produkte / Produktgruppen, für die der Gesetzgeber eine Bauartgenehmigung vorschreibt (§22a StVZO) – wie beispielsweise die Fahrzeugbeleuchtung. Insbesondere in diesem Markt beobachtet der VDAT zum Beispiel Xenon-Nachrüstkits und Leuchtmittel die nicht bauartgeprüft sind, damit den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen und unzulässig sind…






coole sache so’n Wechselrichter.Neben einer 230-Volt-Steckdose verfügt der Wechselrichter auch über einen USB-Anschluss. Foto: Waeco/auto-reporter.net

auch zwerge wie der 107 frieren. foto: autodino/peugeot
Die neue Lampenserie ist in den Glühlampentypen H1, H4 und H7 erhältlich und damit für die meisten Fahrzeugtypen passend. Foto: Bosch/auto-reporter.net
soll dem ami das schaukeln abgewöhnen. deutsches fahrwerk von km. foto: autodino/tuningpresse











