Versicherung – Werkstattärger

Versicherung – Werkstattärger

Neuwagenkäufer können sich heute in aller Regel auf zwei sorgenfreie Jahre freuen. Denn weist das Auto in den ersten 24 Monaten Mängel auf, leistet der Hersteller aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie Ersatz.

Aber: Voraussetzung dafür ist, dass im Fahrzeug nur Originalteile des Herstellers verbaut wurden. Das ist bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung nicht immer der Fall.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät daher zur Vorsicht. Oft lockt zwar ein vergleichsweise günstiger Tarif, im Schadensfall entscheidet dann aber der Versicherer, wo die Reparatur erfolgen muss. Ist dies keine Vertragswerkstatt oder werden Ersatzteile anderer Anbieter montiert, kann die Garantie des Herstellers wegfallen – zum Ärger des Kunden.

Neuwagenkäufer sollten ihr Fahrzeug daher besser bei einem Versicherer mit freier Werkstattwahl absichern. (we)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert