Tipp zum Tagfahrlicht

Viele Tagfahrlicht-Steuergeräte dimmen das Abblendlicht. Das ist nicht zulässig!

Seit einiger Zeit werden spezielle Tagfahrlicht-Steuergeräte im Markt beworben, die dem Bedürfnis Energie zu sparen und trotzdem mit Licht am Tag fahren zu können gleichermaßen Rechnung tragen sollen. Sie bewirken, dass beim Starten des Fahrzeugs nur das Abblendlicht eingeschaltet wird, nicht aber Heck- und Cockpitbeleuchtung.

Hella-Lichtexperte Carsten Aring rät: „Man sollte sich vor dem Kauf unbedingt vom Fachmann beraten lassen, ob diese Tagfahrlicht-Steuergeräte auch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Denn häufig dimmen sie die Helligkeit des Abblendlichts um bis zu 50 Prozent. Dadurch wird der vorgeschriebene Mindestwert des Lichtstroms teilweise unterschritten.“ Die Folge: Der Scheinwerfer verliert seine Zulassung. (we/hella)

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