Zwangsbeimischung bei Benzin

AvD bemängelt fehlende Diskussions-Grundlagen bei Zwangsbeimischung bei Benzin

Die Pläne der Bundesregierung, ab dem 1. Januar 2009 den Biosprit-Anteil im Otto-Kraftstoff auf zehn Prozent zu erhöhen, stoßen zunehmend auf Unverständnis bei allen beteiligen Parteien. Vor allem die Autofahrer sind angesichts ungeklärter Gewährleistungsrisiken in höchstem Masse irritiert. Schließlich vertragen viele – vor allem ältere Modelle – derartigen Kraftstoff nicht. Kapitale Motorschäden können drohen. Als Alternative verweisen Autohersteller und Mineralölkonzerne auf die technisch unbedenkliche, aber bis zu 15 Cent pro Liter teurere Super Plus-Variante.

Der Automobilclub von Deutschland, AvD, appelliert unter diesen Umständen an die Bundesregierung, auf eine kurzfristige Umsetzung der Pläne zu verzichten. Zunächst gelte es, Anzahl und Modellcode der Fahrzeugtypen präzise zu erheben, deren Motor nicht für die Verwendung der neuen Mischung ausgelegt ist. Des Weiteren empfiehlt der Club, eine nachvollziehbare Kalkulation der CO2-Bilanz zu erstellen und fordert auch auf, die Auswirkung auf die Nahrungsmittelproduktion darzustellen.

Verunsicherten Autofahrern rät der AvD, sich von seinem Fahrzeughersteller oder dem Autohaus eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung geben zu lassen. Sollte es zu den charakteristischen Schäden an Leitungen oder Motor kommen, sollte die Beweislast auf Seiten des Herstellers liegen, damit der Kunde auch weiterhin von den Gewährleistungszusagen profitiere. Dann müsste der Hersteller belegen, dass der Schaden nicht von der auf einzelne Bauteile aggressiv wirkenden Bioethanol-Beimischung verursacht wurde. (ar/nic)(autoreporter)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert