Navigationsgeräte mit Radarwarner verboten

Navi mit Radarfallenanzeige dabei? Knast!

Ob es in Betrieb ist oder nicht, wer mit einem Navi erwischt wird das Radarfallen anzeigen „kann“, bekommt es abgenommen und wandert evtl. sogar in den Knast. Es reicht aus, wenn es im Handschuhfach liegt. Zumindest drohen hohe Geldstrafen in der Schweiz. Das gleiche gilt für Norwegen und Tschechien. Derzeit wird in diesen Ländern sogar verstärkt nach solchen Geräten gefahndet.

Auch in Deutschland sind diese Geräte verboten: Paragraf 23/1 b StVO: „Es ist untersagt, im Auto ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüber-wachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Was Autodino bei Navikontrolle macht: Speicherchip raus und unter die Zunge legen. Falls Autodino (wie zu erwarten) blasen muß und dabei den Chip schluckt, nächsten Campingplatz anfahren und 2 Tage warten, danach die Fahrt mit Navi und gesäubertem Chip fortsetzen.

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