Stolperfallen bei der Abwrackprämie

Prämientopf frühzeitig leer / Zahlung bei langen Lieferzeiten klären / Halter von Alt- und Neufahrzeug muss identisch sein

Die Nachfrage nach Neuwagen steigt – dank der aktuell beschlossenen Abwrackprämie. Wie AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft Nr. 5) berichtet, lauert beim staatlichen Kaufanreizprogramm für Neuwagenkäufer aber auch die ein oder andere Falle. So könnte zum Beispiel leer ausgehen, wer zu spät abwrackt, denn der Fördertopf in Höhe von 1,5 Milliarden Euro könnte wegen der großen Nachfrage schon vor Ende der Regelung am 31. Dezember 2009 ausgehen. Gezahlt wird nach Eingang der Anträge. Wer also zu spät kauft, verliert möglicherweise seinen Anspruch auf Prämienzahlung…

Vorsicht ist auch geboten, wenn der Autohändler die Umweltprämie vorschießt: Hat der Neuwagen einen längere Lieferzeit, ist der Fördertopf bei Anmeldung des Neuwagens womöglich schon leer. Der Händler kann dann die Prämie vom Käufer einfordern. Deshalb sollte unbedingt vertraglich festgehalten werden, dass der Händler die Umweltprämie übernimmt und nicht nur vorschießt.

Auch Familien müssen beim Autokauf auf Details achten: So muss beispielsweise der Halter des Alt- und Neuwagens identisch sein. Einfach das Auto des Ehepartners verschrotten und die Prämie selbst kassieren funktioniert also nicht. Pech haben auch Autobesitzer, die ihr Altfahrzeug kurz vor Stichtag abgemeldet haben. Denn das Fahrzeug muss unmittelbar vor der Verschrottung mindestens ein Jahr auf den Antragssteller zugelassen sein. Außerdem gilt die Umweltprämie nur für Privatpersonen – Geschäftswagenbesitzer, egal ob Konzern oder Handwerksbetrieb, gehen leer aus. (auto bild)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert