Verkehrsrecht: Busse haben immer Vorrang

Verhalten an Bushaltestellen genau geregelt / Bei Verstößen drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg

Noch schnell vorbei fahren oder besser anhalten? Diese Frage stellen sich Autofahrer oft, wenn vor ihnen ein Bus in der Haltestelle steht. Und weil Autodino unlängst selbst wartend hinter einem Bus stand und dafür von einem Idioten gnadenlos ausgehupt wurde (eine Sekunde länger und ich wär ausgestiegen…) hier eine kleine Nachhilfestunde (besonders für hupende Idioten) in Sachen StVO:

Das Verhalten an Haltestellen ist in der StVO genau geregelt. AUTO BILD berichtet – pünktlich zum Beginn der Schulzeit – in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 35), welche Verkehrsregeln bei Schul- und Linienbussen gelten.  So ist das Überholen eines Busses mit angeschaltetem Warnblinker generell verboten. Ein Regelverstoß wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ geahndet. Hat der Bus dagegen nur den rechten Blinker gesetzt, ist langsames Vorbeifahren erlaubt. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Haltestellen mit wartenden Personen dürfen ebenfalls nur im Schritttempo passiert werden. Bei Gefährdung der Fahrgäste drohen sonst 50 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Außerdem muss der fließende Verkehr dem Bus das Verlassen einer
Haltestelle ermöglichen, wenn er diese Absicht anzeigt. Wird der Bus dabei behindert, werden 30 Euro Bußgeld fällig.
Diese Regeln haben durchaus ihre Berechtigung: Fußgänger, insbesondere Kinder, sind die schwächsten und am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer und genießen deshalb einen besonderen Schutz.

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