Bierchen am Steuer erlaubt

Straßenverkehrsordnung und Strafgesetzbuch lassen vieles zu / Handy am Ohr nicht erlaubt, Funkgerät bedienen dagegen schon

Ein Feierabend-Bierchen am Steuer? Weder das Strafgesetzbuch noch die Straßenverkehrsordnung verbieten dies. AUTO BILD fasst in der am Freitag erscheinenden Ausgabe die skurrilen Regeln zusammen, was am Steuer erlaubt und was verboten ist. Bier am Steuer ist demnach grundsätzlich erlaubt. Begeht man aber einen Fahrfehler, könnten Polizei und Gericht das auf die Alkoholisierung zurückführen und es droht eine Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt. Dafür genügen schon 0,3 Promille. Ähnlich kurios ist die Regelung bei Navigationssystemen:

Es ist erlaubt, während der Fahrt das Navi zu bedienen, also auch neue Fahrziele einzugeben. Eine SMS mit dem Handy zu schreiben und sogar das bloße Lesen einer Kurznachricht ist dagegen tabu. Vorsicht ist auch bei Mobiltelefonen mit integrierten Navis geboten, denn während der Fahrt dürfen Handys grundsätzlich nicht benutzt werden. Lediglich das Umlegen des Handys ist erlaubt, schon der Blick auf die Handy-Uhr ist allerdings strafbar.

Ein Schwätzchen mit einem Funkgerät in der Hand – wie es viele Brummifahrer tun – ist dagegen kein Vergehen. Auch im Stau Zeitung zu lesen, den linken Fuß auf den Armaturenträger zu legen oder mit Kopfhörern zu fahren, ist nicht ausdrücklich verboten. Kommt es dadurch allerdings zu einem Unfall, riskiert der Fahrer die Mit- oder sogar die Alleinschuld. Das Gleiche gilt fürs Schuhwerk. Prinzipiell darf man mit jeder Art von Schuhen fahren. Beim Unfall kann man einem Fahrer mit ungeeigneter Fußbekleidung aber Mitschuld oder Fahrlässigkeit anlasten und auch die Versicherung prüft genauer.

Ganz generell gilt nach der Straßenverkehrsordnung, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. [autobild]

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