Gesetzliche Änderungen für Fahrzeughalter 2010

Das neue Jahr bringt gesetzliche Änderungen auch für Kraftfahrzeughalter, darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft hin. So wird ab Januar 2010 keine AU-Plakette mehr ausgegeben. Sowohl für Haupt- als auch Abgasuntersuchungen gibt es dann nur noch die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen des Fahrzeugs.
Der Bußgeldkatalog wird um einen Tatbestand erweitert: „Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt“. Damit folgt Deutschland einer europarechtlichen Vorschrift. Wer ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, das keine Betriebserlaubnis mehr besitzt, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen. Sogar 180 bzw. 270 Euro Strafe müssen gezahlt werden, wenn das Fahrzeug ein Lkw oder gar ein Bus ist. Fahrzeughalter, die den Verstoß zugelassen haben, müssen weitere 135 Euro zahlen…

In einigen Bundesländern – zum Beispiel in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen – wird es probeweise möglich sein, die Zulassung eines Kraftfahrzeugs per Internet vorzunehmen. So ist ein zeit- und nervenaufreibender Besuch bei der örtlichen Zulassungsstelle nicht mehr notwendig. Nach erfolgreicher Testphase werden auch die anderen Bundesländer die Online-Zulassung einführen.

Mit Inkrafttreten einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie ab 11.06.2010 müssen die Autohersteller und -händler bei ihren Finanzierungsmodellen schon in der Werbung mit transparenten Angaben zum effektiven Jahreszins aufwarten. So sollen Lockangebote entfallen, die sich später als teurer herausstellen. (auto-reporter.net/sr)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert