Versäumte CO2-Angabe kostet Porsche 20.000 Euro Strafe

Porsche ist im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterlegen und muss eine Konventionalstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen. Der Grund: Verstoß gegen die CO2-Kennzeichnungspflicht. Der Sportwagenbauer hatte in zwei Beiträgen seines hauseigenen Magazins „Christophorus“ technische Details seiner neuen Modelle vorgestellt, ohne dabei auf den CO2-Ausstoß seiner Neuwagen hinzuweisen.

Die Richter hatten in dem aktuellen Rechtstreit zu klären, ob es sich bei den Veröffentlichungen im „Christophorus-Magazin“ um eine Werbeschrift handelt, wie von der DUH behauptet, für die die Energieverbrauchs-Kennzeichnung für Pkws (Pkw-EnVKV) gilt. Bei Porsche vertrat man den Standpunkt, dass diese Verpflichtung für das Porsche-Magazin nicht zutrifft, da es sich hierbei um keine Werbeschrift zur Absatzförderung, sondern um ein journalistisches Produkt im Sinne der Pressefreiheit handelt.

Die Richter des OLG Stuttgart sahen das anders und gaben der DUH in ihrem Urteil vom 30. September Recht. Sie bewerteten die besagten Artikel als Werbeschrift im Sinne der Pkw-Kennzeichnungspflicht, da diese Beiträge der Absatzförderung neuer Modelle dienten. Das Unternehmen habe gegen eine EU-Verordnung verstoßen, nach der die CO2-Emissionen von Fahrzeugen bei jeder Werbung angegeben werden müssten, so das OLG. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dem Sportwagenbauer bleibt nur die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Bereits 2007 hatte sich Porsche gegenüber der DUH in einer mit einer Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungserklärung verpflichten müssen, der Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Diese Vertragsstrafe klagte die DUH jetzt mit Erfolg ein. (Auto-Reporter.NET/arie)

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