Urteil: Wenn der Hase zum teuren Eichhörnchen wird

Eichhörnchen zählen, zumindest in hiesigen Breiten, nicht zum Jagdwild. Und weil das so ist, hat das Landgericht Coburg in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil (Az. 23 O 256/09) einer Autofahrerin 6.000 Euro abgesprochen, die sie nach Auffassung der Richter zu Unrecht von ihrer Teilkaskoversicherung eingefordert hatte…

Laut telefonischer Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) war der Frau im Wald urplötzlich ein Tier unter die Vorderreifen ihres Pkws gekommen. Dadurch geriet ihr Wagen ins Schleudern und blieb schließlich mit einem Totalschaden liegen. „Kein Problem, schließlich war das Fahrzeug ja per Teilkasko-Vertrag ausdrücklich gegen Kollisionen mit Jagdwild versichert“, berichtet D-AH-Rechtsanwältin Alexandra Wimmer über die Reaktion der verunglückten Autofahrerin.

Doch da machten die Richter der bei dem Unfall körperlich unversehrt Gebliebenen einen Strich durch die Rechnung. Das Landgericht ließ nämlich die am Unfallfahrzeug sichergestellten Tierhaare einer DNA-Analyse unterziehen. Und siehe da: Dem Gutachten des Sachverständigen zufolge schrumpfte das von der Frau noch im Versicherungsprotokoll zum „Hasen“ erklärte Wild unzweifelhaft zu einem beschaulicheren „Eichhörnchen“ zusammen. Und das ist nur mal leider kein Jagdwild und damit von der Versicherung nicht erfasst. (Auto-Reporter.NET)

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