Eidgenossen blasen zur Jagd auf Verkehrssünder

Schweizer Behörden machen neuerdings mit außergewöhnlichen Methoden Jagd auf Verkehrssünder. Der ACE Auto Club Europa berichtete von einem deutschen Autofahrer, den die Tessiner Kantonspolizei wegen einer Geschwindigkeitsübertretung unter Druck setzte, und spricht gar von „Nötigung“. Der Zahlungsaufforderung von 120 Schweizer Franken durch die Polizei war der Autofahrer umgehend nachgekommen. Was den Beschuldigten jedoch empörte, war die Art und Weise, mit der die Tessiner Behörde ihrer Aufforderung Nachdruck verlieh…

Das Schreiben an den betroffenen Autofahrer ließ keinen Zweifel daran, dass es die Eidgenossen nicht bei einer bloßen Aufforderung belassen wollten und kündigten an: „Wenn der Betrag nicht innerhalb 15 Tagen beglichen wird, wird Ihr Name im RIPOL (internationale Personen- und Objektsuche) eingetragen und die zuständigen Behörden in Ihrem Land werden darüber informiert.“ Um mögliche Zweifel an der Tragweite solcher Eintragung zu zerstreuen und die Zahlungswilligkeit des Sünders zu beschleunigen, legten die Schweizer nach: „Diese mögliche Eintragung könnte Ihnen einige Unannehmlichkeiten verursachen. Wenn Sie Ihre Dokumente an irgendeiner Behörde (Zoll, Flugabfertigung, etc.) vorzeigen müssen, ergibt eine einfache Kontrolle, dass Sie international gesucht werden.“

Der Autofahrer hatte die Wahl: 120 Schweizer Franken oder lebenslang im Visier einer internationalen Fahndung. Vor diese Alternative gestellt, würden deutsche Verkehrssünder schnell beidrehen und sich Abkassieren lassen, vermutet der ACE die Absicht der beamteten Hardliner in der Tessiner Polizeidirektion und gibt zu bedenken, dass dabei wohl kaum an den Tatbestand der strafbaren Nötigung gedacht wurde.

Möglicherweise mache die Schweizer Methode demnächst auch in Deutschland Schule, so der ACE. Der Chefjurist des Klubs, Volker Lempp, rät: „Zwar ist die Schweiz (noch) nicht im EU-Vollstreckungspool, kann also den deutschen Verkehrssündern nicht über die Grenze nachsetzen. Gleichwohl hat sie im Inland ein Kontrollsystem errichtet, das bei einer Wiedereinreise den Zugriff erleichtert. Wer häufiger in die Schweiz reist, sollte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sein Verkehrsverstoß folgenlos bleibt, und erforderlichenfalls fristgerecht Rechtsmittel einlegen. Wenn die ersten Mahnungen kommen, ist es dazu meistens zu spät.“ (Auto-Reporter.NET/sr)

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