Kniefall vor der Lkw-Lobby?

AutonewsKniefall vor der Lkw-Lobby? Grüne kritisieren Sonderrechte für Lkw und Busse bei der Winterreifenpflicht / Aktuelle Information aus Autobild Heft Nr. 51/52

Die Ausnahmeregelung zur Lkw-Winterreifenpflicht hat Auswirkungen auf die Reifenindustrie. Weil Lkw über 3,5 Tonnen und Busse laut Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung nicht komplett, sondern nur auf den Antriebsachsen winterbereift sein müssen, produzieren Reifenhersteller für bestimmte Größen überhaupt keine Winterreifen. Dies ergaben Recherchen von AUTO BILD (Heft 51/52). Auch wenn einzelne Spediteure ihre Lkw-Flotte komplett mit Winterreifen ausrüsten wollen, kann es also passieren, dass für bestimmte Größen überhaupt keine Winterreifen lieferbar sind…

Gegen die Sonderrechte für Lkw und Busse regt sich Widerstand: Winfried Hermann, Verkehrsexperte der Grünen im Bundestag, vermutet in der Ausnahmeregelung eine Sparlösung zugunsten der Speditionsbranche. Hermann gegenüber AUTO BILD: „Die schweren Unfälle beim Wintereinbruch in den vergangenen Wochen zeigen, dass eine generelle Winterreifenpflicht auch bei Lkw und Bussen unabdingbar ist. Doch die
Regierungskoalition hat große Ohren für die Wünsche der Spediteurs-Lobby: Die Ausnahmen sind mit Blick auf die Kosten beschlossen worden, um die Unternehmen zu schonen.“ [autobild]

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