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Autofahrer News für 2012

(c) ACE: Autofahrer müssen sich ab dem kommenden Jahr auf neue Regelungen einstellen. Der ACE gibt einen Ausblick auf die wichtigsten Neuerungen, die 2012 bringen wird.

Auch in diesem Jahr haben sich Autofahrer auf zahlreiche neue Regelungen einzustellen. Damit soll das Autofahren zwar sicherer und umweltfreundlicher werden, doch könne es, wie der ACE vermutet, auch teurer werden. Die Neuerungen im Jahr 2012 reichen von Säumniszuschlägen für verspätete Hauptuntersuchungen über Änderungen bei der Pendlerpauschale bis hin zur Förderung der Partikelfilter-Nachrüstung, zu erweiterten Umweltzonen, geänderten Versicherungstarifen und zur EU-weiten Verfolgung von Verkehrssünden.

HU-Neuregelung
Wird künftig die Frist für die fällige Hauptuntersuchung (HU) um mehr als zwei Monate überschritten, bleiben Autofahrer voraussichtlich ab April dieses Jahres von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Allerdings müssten sie wegen angeblich höherem Inspektionsaufwand einen Aufschlag der Prüfgebühr (circa 50,50 bis 59 Euro) von 20 Prozent hinnehmen, so der Auto Club Europa. Jene neu zugelassenen Autos, die in drei Jahren erstmals im April 2015 einer HU vorzustellen sind, müssen eine Probefahrt des Prüfers über sich ergehen lassen (mindestens bei 8 km/h, mit Lenkeinschlag nach links und rechts). Die HU-Novelle soll im Februar den Bundesrat passieren.

Umweltzonen
Ab 1. Januar 2012 wurden in fünf Städten erstmals Umweltzonen eingerichtet, in weiteren 22 Kommunen treten zeitgleich schärfere Vorschriften in Kraft. Für Fahrzeuge mit einem erhöhten Schadstoffausstoß gelten dort künftig  Zufahrtsbeschränkungen in abgestufter Form. Bei Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg.

Modifizierte Kfz-Steuer
„Je geringer der CO2-Ausstoß, desto günstiger die Steuer“, so das Motto der modifizierten Kfz-Steuer. Bereits seit dem 1. Dezember 2011 wird Autohändlern vorgeschrieben, Neufahrzeuge mit einer Energieverbrauchskennzeichnung zu versehen. Darin wird unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugklassen der Kraftstoffverbrauch nach Effizienzgesichtspunkten bewertet. Der ACE hat jedoch Zweifel, dass die Energiekennzeichnung der Weisheit letzter Schluss sein könnte. Statt sich „am grünen Balken in der Farbskala“ zu orientieren, sollte sich Autofahrer vielmehr für den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch interessieren; entsprechend hoch bekanntlich der CO2-Ausstoß.
Seit dem Erstzulassungsdatum 1. Juli 2009 werden Pkws nach ihren CO2-Ausstoß besteuert. Bislang lag die Grenze der Steuerfreiheit bei einem Schadstoffausstoß von 120 g/km. Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes verringert sich ab 1. Januar 2012 auf 110 g/km. Betroffen von dieser Neuregelung sind Besitzer von Fahrzeugen, die nach dem Jahreswechsel 2011/2012 erstmals zugelassen werden. Entscheidend für die Berechnung des Steuersatzes sind die Angabe des CO2-Wertes in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.7) sowie Hubraum und Antriebsart. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder Bio-Diesel betrieben werden sowie für Hybrid-Fahrzeuge. Für erstmals zugelassene Diesel-Pkws gilt noch bis zum 31. Dezember 2013 eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro.

Partikelfilter-Nachrüstung
Wer für einen Diesel-Pkw oder für ein leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen eine Rußpartikelfilter-Nachrüstung vornehmen lässt, erhält dazu ab 2012 wieder einen Förderbetrag in Höhe von 330 Euro in bar.

Pendlerpauschale
Die Vereinfachung der Entfernungspauschale war Ziel der modifizierten Regelung. So soll derjenige, der abwechselnd mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, dies nicht mehr täglich nachweisen müssen. Finanzämter sind angewiesen, jahresbezogen zu prüfen, ob dem Steuerzahler die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten oder die Pendlerpauschale mehr nutzt. Für beide Möglichkeiten gilt jedoch die nicht mehr überschreitbare Bemessungsgrenze von 4.500 Euro. Pendler, die früher über diesen Betrag hinaus ihre Aufwendungen absetzen konnten, müssen nun mit Einbußen rechnen. Dem ACE gehen die steuertechnischen Überlegungen zur Pendlerpauschale nicht weit genug. Der Klub fordert einen Systemwechsel, damit Geringverdiener im Vergleich zu anderen Einkommensbeziehern nicht weiter schlechter gestellt werden. Konkret: Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für den Weg zur Arbeit sollte so geändert werden, dass der Aufwand nicht mehr das zu versteuernde Einkommen reduziert, sondern über eine Zulage auch denen zugutekommt, die nur eine geringe Steuerschuld haben oder keine Steuern zahlen.

Versicherungstarife
Ab 1. Januar gelten bei den deutschen Kfz-Versicherern neu berechnete Regional- und Typklassen. Bei der Pkw-Haftpflicht verbleiben laut ACE rund 68 Prozent der Fahrzeuge in der bisherigen Regionaleinstufung, ein knappes Drittel aller Autobesitzer muss sich auf neue Tarife einstellen. Am billigsten fährt man 2012 mit einer Zulassung in den brandenburgischen Kreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Ostprignitz-Ruppin. Die teuersten Haftpflicht-Tarife zahlen Autofahrer in den Regionen Kaufbeuren, Augsburg und Berlin. – Vom günstigsten Tarif in der Vollkasko-Versicherung können, wie schon im Jahr 2011, Autobesitzer in Oldenburg (OL), Friesland und Ammerland profitieren. Die höchsten Beiträge werden im Ostallgäu, in Garmisch-Patenkirchen und in Berlin erhoben. Auch hier gibt es keine Veränderung zum Vorjahr. – Über billige Tarife der Teilkasko können sich Fahrzeugbesitzer in Würzburg und Herford sowie Münster und Bamberg freuen. In all diesen Regionen werden unter 60 Prozent des Basisbetrages fällig. Teuer wird die Absicherung gegen Brand und Diebstahl dagegen in Rottal/Inn (194 %) und im Ostallgäu (191 %). Bei der ebenso wichtigen Einstufung in Typklassen können 68 Prozent aller Autobesitzer damit rechnen, die Typklasse des Vorjahres weiterhin nutzen zu können.

Europaweite Bußgeldvollstreckung
Und noch etwas ändert sich für Autofahrer 2012: Die Bußgelder werden künftig EU-weit vollstreckt. Mit der Einbeziehung von Italien, Irland, Griechenland und Belgien müssen Verkehrssünder künftig damit rechnen, dass Verkehrsstrafen europaweit eingetrieben werden. In dem Zusammenhang kritisiert der ACE, dass dies in der Vergangenheit nicht immer nach rechtstaatlichen Methoden vonstatten ging. (Auto-Reporter.NET/arie)

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