Der Schwachsinn nimmt kein Ende: Jetzt sogar Double-Opt-In nicht mehr rechtssicher und abmahnfähig

Das es in Deutschland bereits 5 nach 12 ist, jedenfalls was das “freie” Internet angeht, ist bekannt. Am besten Maul halten und den NETZstecker ziehen! Die aktuelle Abmahnwelle ist noch nicht abgeebbt, da wird eine neue Sau durch das Internet-Dorf Deutschland getrieben. Neues Futter für Abmahn-Anwälte, was selbst “anständige” Juristen aufschreckt. Achtung betrifft auch Blogger: Das OLG München stuft bereits die für’s Double-Opt-In notwendige Bestätigungsmail nach der Bestellung eines Newsletters als unverlangte Werbung ein. ‚
Nicht nur für mich und alle “normal” denkenden Internetuser ein SCHLIMMES Urteil. So nennt auch Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer (Juristin und INTERNET WORLD Business-Autorin) das Urteil „schlimm, weil der Newsletter-Versender eigentlich alles richtig gemacht hat.“ Ich sag da nix mehr zu. Mir fällt hier sowieso nichts mehr ein…

Wer mehr zu diesem neuen Skandal Urteil lesen will, oder wer sich als Abmahnanwalt geschäftlich ausweiten möchte – hier geht’s zur Sache.

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