68 Euro Geldbuße drohen allen Motorradfahrern in Frankreich, die ab 1. Januar 2013 keine reflektierende Warnkleidung tragen. Die neue Verordnung sieht laut ADAC vor, dass ab einem Hubraum vo mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. (Auto-Reporter.NET/sr)
Also Frankreich wird mir in Sachen Gesetzgebung (nach Deutschland) so langsam auch suspekt…
UPDATE:
Hat sich erledigt. Gesetzestu wurde im letzten Moment gekippt!
Warum suspekt, dient die reflektierende Kleidung nicht der besseren Wahrnehmung durch andere Verkehersteilnehmer?
weil ich finde, dass wir schon genug bevormundet werden und ich mich frage, ob nicht jeder für sich entscheiden sollte, ob und was an Bekleidung nötig ist.