EU Fuehrerschein

Neuer EU-Führerschein – was ändert sich für Führerscheinbesitzer?

110 Führerscheintypen: So viele unterschiedliche Modelle gab es bislang für die circa 200 Millionen europäischen Führerscheinbesitzer. In Deutschland finden sich derzeit neben den neueren Plastikkarten auch noch viele ältere „Lappen“ in rosa oder grau. Ab dem 19. Januar 2013 soll sich dies ändern: In allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird für künftige Fahrerlaubnisse ein einheitliches Modell, der sogenannte EU-Führerschein, verpflichtend ausgegeben. Grundlage ist die EG-Richtlinie 2006/126/ EG des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2006, welche die EU-Staaten bis 2013 umsetzen müssen.

Was bedeutet dies für bestehende Fahrerlaubnisse?
Die Konsequenzen der Neuerung für „alte Hasen“ im Straßenverkehr erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Bisher erworbene Führerscheine bleiben in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 gültig. Allerdings können sie jederzeit freiwillig umgetauscht werden.“ Aber: Muss ein verlorengegangener Führerschein ersetzt oder eine Fahrerlaubnis verlängert werden, erhalten Fahrer automatisch den neuen EU-Führerschein. Am Umfang der Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch nichts: Die Eintragungen im Führerschein werden so übertragen, dass der Fahrer die gleichen Fahrzeugklassen fahren darf wie bisher.

Neue Führerscheinklassen
Wer sich freiwillig für einen Umtausch entscheidet oder erstmalig einen Führerschein erhält, den erwarten einige Unterschiede zum vormaligen Modell. Eine wesentliche Änderung der Führerscheinrichtlinie ist die Einführung neuer Führerscheinklassen. Hierbei ist besonders die Klasse der Krafträder betroffen: „EU-weit eingeführt wurde das in Deutschland bereits übliche Prinzip des stufenweisen Zugangs, auch Stufenführerschein genannt“, erläutert die D.A.S. Juristin und ergänzt: „Fahranfänger sollen auf kleineren Motorrädern Erfahrungen sammeln, bevor sie in die nächsthöhere Fahrzeugklasse aufsteigen.

Neu eingeführt wurde die Klasse A2 (ehemals A beschränkt). Zweirad-Piloten können so alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den nächsthöheren Schein erwerben, also nach A1 die Klasse A2 sowie nach A2 die höchste Klasse A. Voraussetzung ist dabei immer das Ablegen einer praktischen Prüfung.“ Geändert wurde auch die Zuordnung von Trikes: Für diese Fahrzeuge ist künftig ein Motorradführerschein erforderlich, die genaue Klasse des A-Führerscheins ergibt sich aus der Motorleistung.
Auch für PKW-Fahrer gelten neue Regeln: Zukünftig dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse B Anhänger mit mehr als 750 kg bewegen, solange ein Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5 t nicht überschritten wird.
Details zu der Neuordnung der Führerscheinklassen erfährt man bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde und den Technischen Prüfstellen (z. B. TÜV und DEKRA).

Befristete Gültigkeit
Bislang war ein ausgestellter PKW- oder Motorrad-Führerschein unbefristet, d.h. lebenslang gültig. Mit der Neuerung erstreckt sich der maximal zulässige Zeitraum nun auf 15 Jahre. „Danach werden die Führerscheindokumente ausgetauscht – eine erneute Fahrprüfung oder medizinische Untersuchungen, wie beispielsweise ein Sehtest, sind allerdings nicht nötig!“, erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin. Regelmäßige Untersuchungen gibt es jedoch für Bus- und LKW-Fahrer.

Änderungen bei Sicherheitsmerkmalen
Das EU-weit einheitliche Führerscheinmodell hat darüber hinaus das Ziel, zu einem erhöhten Schutz des Inhabers beizutragen: „Durch den turnusmäßigen Austausch sind die Führerscheindokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Damit und durch die regelmäßige Erneuerung des Lichtbildes soll Fälschungen künftig besser vorgebeugt werden“, erläutert Anne Kronzucker.
Übrigens: Mit der neuen Richtlinie kann jede Person EU-weit nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Dies bedeutet: Wem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, der kann künftig keine Fahrerlaubnis mehr in einem anderen EU-Land neu erwerben. So soll innerhalb der EU der sogenannte Führerscheintourismus unterbunden werden.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

(Foto, Quelle:  D.A.S. Rechtsschutzversicherung)

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