Manchmal bummst es! Rechte und Pflichten in der Kfz-Werkstatt

Und wenn es gebummst hat, geht’s meist ab in die Werkstatt mit dem Auto. Gut wenn Ihr dort Eure Rechte und Pflichten kennt. Einen kleinen Leitfaden zum A&O beim Werkstattbesuch habe ich gerade von der Crew der D.A.S. bekommen. Denke kann für jeden mal interessant sein und gebe das hier gerne weiter:…

Mein Auto lebt. Es raucht, säuft und manchmal bummst es. An der Fußgängerampel zu spät gebremst, plötzlich am Stauende aufgefahren, beim Einparken nicht in den Rückspiegel geschaut – und schon ist eine Delle im Auto oder gar ein größerer Schaden zu beklagen. Also ab in die Kfz-Werkstatt. Bevor Autofahrer ihren Wagen jedoch in die Werkstatt fahren, ist es ratsam, sich selber einen Überblick über den Schaden zu verschaffen. „Wichtig ist dabei, dass der Kunde seinen Auftrag so konkret wie möglich formuliert“, rät Christine Lewetz, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Bei größeren Arbeiten wie Unfallreparaturen ist außerdem ein Kostenvoranschlag empfehlenswert. Auf keinen Fall sollte der Wagen pauschal mit der Bemerkung: ‚Bringen Sie den Wagen mal in Form‘ oder ‚Machen Sie ihn TÜV-fertig‘ abgegeben werden!

Kostenvoranschlag – auch auf Details achten!

Da der Kostenvoranschlag in der Regel die Grundlage für den späteren Werkvertrag und somit auch für die Abschlussrechnung bildet, sollte er so detailliert wie möglich ausgeführt sein. Dazu zählen die genaue Auflistung aller notwendigen Arbeiten nach Art und Umfang, die voraussichtlich benötigte Arbeitszeit, Materialkosten und Mehrwertsteuer. Für den Kostenvoranschlag selbst wird nur dann eine Bezahlung fällig, wenn dies zuvor mit dem Kunden vereinbart war. Ausnahmen können allerdings gelten, wenn eine Reparatur des Schadens von vornherein nicht zu erwarten ist.

Vereinbarung einer Kostenobergrenze

Doch nicht immer ist ein Kostenvoranschlag möglich, etwa, wenn die Werkstatt zunächst Art und Höhe des Schadens feststellen muss. Dann sollten Autofahrer und Werkstatt vereinbaren, dass bei Überschreitung einer bestimmten Kostenobergrenze der Kunde informiert und das weitere Vorgehen abgesprochen wird. Bei Routinearbeiten, wie beispielsweise Öl- oder Reifenwechsel, bieten manche Werkstätten Festpreise an.
Doch auch bei individuellen Arbeiten der Kfz-Werkstatt gilt: „Lassen Sie sich die Preise konkret nennen und nehmen Sie immer einen Durchschlag des Auftrags mit. Abweichungen sind dann nicht mehr möglich“, so der Ratschlag der D.A.S. Expertin.

Vor der Heimfahrt

Ist der Wagen wieder fit und abholbereit, sollte der Kunde erst die Werkstattrechnung prüfen, bevor es wieder in die heimische Garage geht. In der Rechnung müssen Lohn und Material einzeln aufgeschlüsselt sein. Entdeckt der Autofahrer jedoch, dass sein Auto nach der Reparatur immer noch Öl verliert oder die Beule nicht richtig repariert wurde, muss er diese übersehenen Fehler sofort der Werkstatt melden. Bei einem Mangel sollte er die Zahlung nur unter Vorbehalt leisten und dies auch auf dem Abholschein vermerken. „Ein Kfz-Betrieb haftet zwei Jahre lang für seine Leistungen. Viele Werkstätten verkürzen diese Frist jedoch vertraglich auf zwölf Monate“, ergänzt die D.A.S. Juristin und fährt fort: „Fallen in dieser Zeit Mängel oder Fehler auf, kann der Kunde sie schriftlich der Werkstatt melden und Nachbesserung verlangen (§ 635 BGB).“

Der Auftrag an eine Kfz-Werkstatt muss so konkret wie möglich formuliert sein!

Bei größeren Arbeiten wie Unfallreparaturen sollten Autofahrer von der Kfz-Werkstatt einen Kostenvoranschlag verlangen.

Bei Routinearbeiten wie Öl- oder Reifenwechsel bieten die meisten Kfz-Werkstätten Festpreise an.

Mängel sollten Autofahrer sofort reklamieren – auch wenn die Werkstatt dafür mindestens zwölf Monate lang haftet.

Dabei ist es wichtig, dass der Werkstatt eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wird. Weigert sich der Kfz-Betrieb, kann der Kunde die Werkstatt wechseln und die Arbeiten anderweitig durchführen lassen. Für die Kosten muss dann die erste Werkstatt aufkommen. Ausnahme: Die Nachbesserung wäre mit derart hohen Kosten verbunden, dass sie für den Kfz-Betrieb völlig unzumutbar ist.
Hilfreiche Checklisten und Musterbriefe rund um den Kfz-Werkstattbesuch finden Autobesitzer auf der D.A.S. Webpage unter www.das.de/das/werkstatt (we/D.A.S.)

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