Autodino wird Doktor der Autoblogologie

Theoretisch könnte ich das wohl werden. Wo das auch die Computer Bild geschafft hat. Die haben laut eigener Aussage, die erste Dr.-Redaktion: 54 Redakteure mit Ehrendoktorwürde! Mit nur wenigen Mausklicks kam die
komplette COMPUTER BILD-Redaktion zu Doktorwürden (Heft 7/2013).

Möglich macht es das US-amerikanische Recht: Dort kann jeder Privatmann eine Kirche gründen, die gegen eine "Spende" Ehrendoktortitel verleihen darf. Das Geschäft mit den Titeln ist lukrativ: Im Internet gibt es mehrere Anbieter. So bietet bei Ebay etwa die "University Global Royal Church & Institute" für 24,90 Euro Doktortitel an. Zur Auswahl stehen 58 teils kuriose Fachgebiete – von der Engelswissenschaft über die Unternehmensberatung bis hin zur Wünschelrutenkunst. Die "Miami Life Development Church" bietet Titel für 39 Euro an.

Die COMPUTER BILD-Redaktion machte die Probe aufs Exempel und bestellte gleich 54 Titel übers Internet: Innerhalb von vier Tagen bekam jeder Redakteur seine Urkunde per Post zugeschickt. Doch was taugt der neue Titel? Für mehr als eine nett anzuschauende Urkunde nicht.

Einen Eintrag in den Personalausweis verweigert das Amt. Sich mit "Doktor" ansprechen zu lassen oder gar mit ihm zu unterschreiben, sollte man tunlichst lassen – ein im Internet bestellter Ehrendoktor ist kein akademischer Grad. Während man in den USA den Titel problemlos führen kann, ist er in Deutschland nichts wert.

Okay, wenn ich meinen “Professor-Doktor der Autoblogolie” nicht in den Pass eingetragen bekomme und mein Hausarzt mich beim nächsten Besuch auch nicht mit  “Herr Kollege” anspricht, dann lasse ich das. Höchstens hole ich mir den “Doktor der Wünschelrutenkunst”. Ist wenigstens zweideutig zu verstehen und an der Bar beim Flirt bestimmt der Burner. Oder es gibt ne Ohrfeige. Kann auch sein… (We/Computer Bild)

2 Kommentare

  1. Ja, wird ja auch Zeit, aber in Österreich ist das fast so. Dort führt JEDER einen Titel. Das Mindeste was man dort sein muss ist Geheimrat. Da ist sogar der Fahrstuhlführer Direktor der Beförderungsanlagen. Und der Türsteher „Technischer Rat“. Kommerzialrat, Hofrat… 😉

    1. Opernsänger X., der bereits mit dem Titel „Kammersänger“ ausgezeichnet wurde, unterrichtet nach seinem Rückzug von der Bühne an einer Meisterschule für Operngesang und erhält hierfür den Titel „Professor“. Künstlerische Tätigkeit ist von unterrichtender Tätigkeit zu unterscheiden, daher die korrekte Titulatur: „Kammersänger Professor X.“. Wird er dann Direktor der Meisterschule und soll hierfür mit dem Titel „Hofrat“ ausgezeichnet werden, ist es strittig, ob die Schulleitung eine von der unterrichtenden Tätigkeit unterschiedene Tätigkeit ist. Als Briefanschrift wäre vermutlich sicherheitshalber „S.g. Herrn Kammersänger Hofrat Prof. X.“ zu empfehlen, die persönliche Anrede wird vermutlich „Herr Hofrat“ lauten.

      wikipedia

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