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Kennzeichen – just my two cents

Angeregt durch die derzeitige öffentliche Diskussion darüber, ob Kennzeichen an Fahrrädern hilfreich für eine Strafverfolgung/ Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind oder hilfreich wären, habe ich mir mal so meine Gedanken rund um das Thema „Nummernschilder“ im Allgemeinen gemacht.

Rad ab?
Beginnen wir beim Rad. Ramsauer liebäugelt ja mit der Idee, amtliche Kennzeichen an Fahrräder zu heften, damit radelnde Rüpel im Straßenverkehr besser an „die Kette“ gelegt – deren Fehlverhalten geahndet werden können. Nun gibt es etwa 75 Millionen Fahrräder und die Kosten, der Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung für die Vergabe wäre enorm. Und wer soll die Kosten für die Schilder tragen? Der Radfahrer? Wer sonst! Dann sollte er auch gleich eine Verwaltungsgebühr leisten, ist ja bei Auto und Moped nicht anders. Übrigens – für diese Kraftfahrzeuge kann man hier online sein Wunschkennzeichen reservieren und bestellen .

Aber was würden Nummernschilder an Rädern (ein-) bringen? Auch mit einem amtlichen Kennzeichen kann nur der Fahrrad-Halter nicht der Fahrer ermittelt werden. Und wenn der sagt, jemand anderes hat sein Rad benutzt?! Wollen wir Polizei und Behörden aufbürden, bei Radfahrern zu ermitteln und denen tatsächlich ein Fahrtenbuch auferlegen lassen? Kann ich mir nicht vorstellen und möchte ich auch nicht. Auch wenn mich einige radelnde Tour de Clown in ihren bunt-wurstigen Anzügen immer wieder mal aufregen.

Was Fahrräder dürfen, dürfen andere Fahrzeuge ohne Kennzeichen meist nicht. Nämlich überall in der Gegend (im öffentlichen Straßenverkehr) herumstehen. Das glaubt mein Nachbar nämlich auch jedes Jahr, wenn er seinen Strandbuggy abmeldet und ihn ohne Kennzeichen direkt hinter mir, unter der Laternengarage parkt. Hier gäbe es ein Bußgeld, sollte sich der Stadtsheriff dafür interessieren, denn sein abgemeldeter Buggy nervt mich nicht nur, er parkt noch nicht einmal im Sinne des Gesetzes. Man nennt das „unerlaubte Sondernutzung“ und das kann bis zu 500 Euro kosten, Herr Nachbar. Außerdem kann die Rübe dann abgeschleppt werden. In meinem Fall wird das aber nicht passieren, denn kein Abschleppunternehmer würde sich seinen Abschleppwagen an diesem Buggy versauen wollen.

Was ist, wenn ein Fahrzeug ohne Kennzeichen gestohlen wird? Pech, wenn es am Straßenrand steht. Hier gibt’s keine Entschädigung, denn mit der Abmeldung entfällt auch der Versicherungsschutz. Und was ist, wenn mein Kennzeichen gestohlen wird? Dann holst du dir im Kennzeichen Shop auf www.kroschke.de ein Neues.

Was ist mit dem Kennzeichen bei Ummeldung/Umzug?
Manchmal tun unsere Politiker auch einmal etwas Nützliches. So wurde entschieden, dass bei einem Umzug (auch in ein anderes Bundesland), das bisherige Kennzeichen behalten werden kann. In einigen Bundesländern ist dies bereits Usus. Selbst beim Verkauf eines Fahrzeugs soll der neue Halter das Kennzeichen nicht mehr umtauschen müssen. (Foto: Marius Graf – Fotolia.com)

Na also, geht doch!

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