Wenn die Reichsgaragenordnung Anwendung findet

In Garagen gehören fahrbereite Kraftfahrzeuge sowie Autozubehör – und sonst nichts. So lautet die Vorschrift, um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Diese Regel gilt selbst dann, wenn auf der Straße genügend Parkraum zur Verfügung steht. Wie AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 46) berichtet, können selbst stillgelegte oder saisonal genutzte Fahrzeuge in Garagen zu Problemen mit den Behörden führen.

Auch wer seine Hobbywerkstatt in der Garage einrichtet, handelt rechtswidrig. Paradox: Die Bürger dürfen ihre Garagen zwar nicht zweckentfremden, eine Pflicht, das Auto immer dort abzustellen, besteht jedoch nicht. Auch Farbeimer und Lackreste sind in Garagen aus Brandschutzgründen tabu.

Allerdings gilt das nicht für Kraftstoffe, denn in Kleingaragen sind bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin in bruchsicheren Behältern erlaubt. In Mittel- und Großgaragen ist die Lagerung von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeugs jedoch verboten.

Dass die Behörden sich nicht kulant zeigen, musste Carsten B. aus Offenbach leidvoll erfahren. 500 Euro Zwangsgeld brummte ihm die Bauaufsichtsbehörde auf, weil er Umzugskartons, Fahrräder und eine Küchenzeile in seiner Garage lagerte.

Er klagte dagegen und verlor: B. musste das Bußgeld zahlen und die Garage freiräumen. In einem anderen Fall urteilte das Amtsgericht München Anfang 2013 sogar, unter Berufung auf die „Reichsgaragenordnung“ – so AUTO BILD, dass selbst Fahrräder und Kinderwagen auf Stellplätzen tabu sind – diese seien nämlich keine Kraftfahrzeuge.

Ein Stichproben-Test der Zeitschrift zeigt: Die Deutschen lagern illegal Farbe, Holz, Sportausrüstung, die Modelleisenbahn und vieles anderes in ihren Garagen, was dort nicht hingehört. Trotzdem rollt keine Abmahnwelle auf die Garagennutzer zu.

Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline sagte gegenüber AUTO BILD: „Es gibt keinen Automatismus, dass das Urteil samt seiner Auslegung für jedes Bundesland anzuwenden wäre. Vielmehr muss dies im Einzelfall geprüft werden.“ (AUTO BILD)

Genau. Prüft das mal. Habt ja sonst nichts zu tun… (kopfschüttelnd – Autodino)

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