Wimmer GG3 Motorrad

Oldtimer importieren und die Kosten

Wer ein Auto oder einen Oldtimer aus USA oder innerhalb Europas importieren möchte, der sollte einige Tipps dazu beachten, die Regeln und vor allen Dingen die Kosten kennen. So stand ich schon davor, mir ein Schätzchen aus USA zu importieren, der hier jedoch als Oldtimer nicht anerkannt worden wäre und somit den mir gestellten Kostenrahmen gesprengt hätte.

Ihr könnt Euch so etwas ersparen, wenn Ihr ein paar Tipps/Regeln aufgestellt vom Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) beim Import beachtet.

Wichtige Papiere

Der Kaufvertrag, eine Kopie vom Ausweis des Verkäufers, sämtliche Fahrzeugpapiere und – ganz wichtig – ein Eigentumsnachweis des Verkäufers sollten bei der Einfuhr vorhanden sein. Notfalls muss der Verkäufer im Vertrag versichern, dass das Fahrzeug sein unbeschränktes Eigentum ist und er darüber verfügen darf.

Wimmer GG3 Motorrad
Die „Wimmer GG3“ aus dem Jahre 1932 kommt ursprünglich aus Bayern und ist ein selten zu findendes Sammlerstück mit 200 Kubikzentimetern Hubraum und neun PS. Foto: djd/TÜV SÜD

Import aus Nicht-EU-Ländern

Die Einfuhr von Oldtimern ist nicht durch Regelungen eingeschränkt, es darf also grundsätzlich jedes Fahrzeug – unabhängig von Zustand und Alter – nach Deutschland eingeführt werden. Die Fahrzeuge müssen weder fahrbereit noch betriebssicher sein. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese in Deutschland auch als Oldtimer anerkannt werden.

Gebühren für Nicht-EU-Importe

Die Zollanmeldung muss beim ersten Zollamt der EU, in dem das Fahrzeug auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg ankommt, vorgenommen werden: Beispielsweise beim belgischen Zoll, wenn das Fahrzeug aus den USA nach Antwerpen verschifft wurde. Für einen Pkw fallen zehn Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an; für ein Motorrad fallen ebenfalls zehn Prozent Zoll sowie, je nach Hubraum, zwischen acht- und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an.

Anerkannte Oldtimer sparen kräftig Steuern

Seit 2014 ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, für importierte Oldtimer keinen Zoll sowie nur den halben Einfuhrumsatzsteuersatz von sieben statt 19 Prozent zu zahlen. Das Fahrzeug wird unter diesen drei Voraussetzungen als „Sammlerstück“ anerkannt:

– Das Baujahr muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
– Das Modell muss sich im Originalzustand und ohne wesentlichen Veränderungen oder Umbauten befinden.
– Das Modell darf nicht mehr hergestellt werden.

Import aus EU-Ländern

Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU eingeführt werden, entfällt die Zollzahlung. Beim Kauf durch Privatpersonen aus der EU fällt auch keine Mehrwertsteuer an. Allerdings muss beim Kauf vom Händler im Ausland die landesübliche Mehrwertsteuer gezahlt werden. Diese wird auch nicht im Nachhinein in Deutschland zurückerstattet.

Schadenersatz

Wichtig: Beim Kauf gilt das Recht des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Verdeckte Mängel oder gar eine Garantie im Nachhinein vom Verkäufer im Ausland geltend zu machen, ist in der Praxis daher eher schwierig und nur mit viel Aufwand durchsetzbar. (Foto: djd/TÜV SÜD)

Ein Kommentar

  1. Danke für den Artikel zum Auto-Import. Gut zu wissen, dass dabei Steuern bei der Einfuhr nach Deutschland fällig werden, wenn das Herkunftsland nicht in der EU ist. Ich recherchiere dazu, da ich auch ein Auto aus den USA nach Deutschland bringen möchte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert