Illegale Autorennen sind künftig eine Straftat

Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Ahndung illegaler Autorennen verabschiedet. Sie gelten künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs. Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt.

Auch der Versuch der Organisation wird dabei unter Strafe gestellt (z. B. Internetaufrufe). In der Regel gilt eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Eine höhere Strafe von bis zu fünf Jahren soll gelten, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet, einen Menschen schwer verletzt oder eine größere Anzahl von Menschen verletzt, soll bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe bekommen können.

In allen Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem kann das Fahrzeug eingezogen werden. So genannte „Alleinraser“, die besonders gefährlich und eigensüchtig oder gleichgültig handeln, um die höchstmögliche Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs in Abhängigkeit der Verkehrsverhältnisse auszutesten, werden ebenfalls erfasst. Allgemeine Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten aber weiterhin als Ordnungswidrigkeit. (ampnet/jri)

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