Widerruf von PKW Darlehen

Widerruf von PKW Darlehen

Widerruf von PKW DarlehenOhne in diesem Beitrag eine Rechtsberatung mit Chancen auf Erfolg oder Misserfolg abgeben zu wollen – der Widerruf von PKW Darlehen ist derzeit in aller Munde.

Was oft bei Verbrauchern mit abgeschlossenen Darlehen als „Widerrufs-Joker“ bezeichnet wird, meint ganz einfach den Ausstieg aus einem laufenden Vertrag, der ohne Nachteile für den Verbraucher meist nicht so ohne Weiteres möglich ist.

Im konkreten Fall spreche ich hier von einem eventuell möglichen Ausstieg aus Kfz-Darlehnsverträgen. Vermutlich kocht dies gerade aufgrund der hinlänglich bekannten „Diesel-Affären“ hoch, bei der Käufer von Dieselfahrzeugen momentan nicht wissen, welche Benachteiligungen (z.B. Fahrverbote in Innenstädten), auf sie zukommen könnten.

So manch einer trägt sich also mit dem Gedanken, sein finanziertes Fahrzeug wieder los zu werden. Doch ist ein Vertragsausstieg vor Ablauf mit Rückgabe des Fahrzeuges überhaupt möglich? Und betrifft das nur Diesel-Fahrzeuge?

Laut Andreas Frank (Rechtsanwalt für die Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann), haben betroffene Autofahrer bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben in ihren Finanzierungsverträgen gute Chancen, nach Ausübung ihres Widerrufsrechts, die komplette Anzahlung und bereits bezahlte Raten zurück zu erhalten. Im Gegenzug müssen diese natürlich das Auto zurückgeben.

Möglichkeit auf Widerruf von PKW Darlehen betrifft nicht nur „Diesel-Verträge“

Und wer den Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen hat, so Anwalt Frank, dem werden nicht mal die gefahrenen Kilometer abgezogen!

Bei Interesse empfehle ich auch folgenden Artikel: https://akh-h.de/schwerpunkte/widerruf-pkw-darlehen

Am Donnerstag, den 21.09.2017 um 18.30 Uhr bietet besagte Kanzlei interessierten PKW Käufern die Möglichkeit, kostenlos und völlig unverbindlich an einer Telefonkonferenz teilzunehmen. Hier der Anmeldelink

Mehr noch. Die Kanzlei bietet Autodino-Lesern eine kostenfreie Ersteinschätzung hinsichtlich sämtlicher Anfragen in Bezug auf Widerruf von PKW Finanzierungen und/oder Schadensersatzansprüchen in Bezug auf betroffene Dieselfahrzeuge an. Hierfür muss nur der Online-Fragebogen ausgefüllt werden.

Wie gesagt – der Widerruf betrifft nicht nur Diesel-Fahrzeug-Finanzierungsverträge, sondern es geht um fehlerhafte Kfz-Finanzierungsverträge allgemein.

Meine Meinung: Wer das Kostenrisiko nicht selbst tragen will, der sollte sich eine Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung auch in Widerrufssachen geben lassen. Denn nicht alle RV tragen solche Kosten.

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