Nicht jede Handy-Nutzung im Auto ist verboten Ohne Freisprecheinrichtung ist die Handy-Nutzung beim Autofahren bekanntlich verboten. Eine Interpretation lässt der Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung nicht zu. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Doch das scheint sich noch nicht überall herumgesprochen zu haben. …
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