Geht uns alle an – OLG Hamburg entscheidet zugunsten von Foren- und Blogbetreibern
Marions Kochbuch“ klingt nach Kartoffelsalat und Rotbarschfilet, vielleicht auch nach Käsekuchen und Schokomuffins. Wer die Internetseite „Marions Kochbuch“ jedoch lediglich mit Rezepten in Verbindung bringt, täuscht sich in der Geschäftstüchtigkeit ihrer Betreiber. Lebensmittelfotos, Urheberrecht und Abmahnungen verbanden sie anscheinend zu einem einträglichen Geschäftsmodell. Gekippt hat dies nun der Hamburger Oberlandesgericht, das damit auch die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg konterkarierte.
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