Tipps zu Caravan, Wohnmobil und Reisemobil

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Am gründlichen Fahrzeugcheck kommt auch Wohnmobil/Reisemobil nicht vorbei. Foto: GTÜ/Auto-Reporter.NET

Jetzt wird es ernst: In den ersten Bundesländern haben die Ferien begonnen und viele rüsten für die Urlaubstour mit dem eigenen Auto. Immer beliebter wird aber auch der Urlaub im „Haus am Haken“ oder mit dem Reisemobil. Bevor die Reise in die Ferien jedoch beginnt, sollte diesen Fahrzeugen ebenso viel Aufmerksamkeit geschenkt werden wie dem Auto nach seinem Wintereinsatz. Vor allem wenn das Reisemobil oder der Caravan über längere Zeit nicht bewegt worden ist. Worauf es ankommt, und was unbedingt nicht übersehen werden darf, darauf wird im GTÜ-Caravaning-Ratgeber hingewiesen. Worauf vor Fahrtantritt unbedingt zu achten ist:

Technischen Zustand checken
Nach längerer Ruhezeit des Fahrzeugs sollten grundsätzlich der technischen Zustand, insbesondere Batterien, Beleuchtung, Bremsen, Hupe und Betriebsflüssigkeiten, sowie die Gültigkeit der Prüfplakette (HU) geprüft werden. Beim Reifenprofil sind gesetzlich 1,6 mm vorgeschrieben, empfohlen sind vier Millimeter. „Diese werden bei moderater Fahrweise auch eher der Fall sein, weil die Reifen höchstens sechs Jahre alt werden dürfen (und zwar ab Produktionsdatum), egal, wie neu sie noch wirken“, vermuten die Fachleute der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Entsprechende Angaben findet man auf den Reifen. Das Herstellungsdatum ist Teil der auf der Reifenflanke stehenden DOT-Nummer. Dabei sind die letzten vier Ziffern so zu interpretieren: Das vorletzte Ziffernpaar steht für die Kalenderwoche, das letzte Ziffernpaar für das Jahr.

Gesamtgewicht nicht überschreiten
Caravans und Reisemobile verführen leicht dazu, mehr mit an Bord zu nehmen, als die Waage erlaubt. Die zulässige Gesamtmasse darf auf keinen Fall überschritten werden. Ob von der zulässigen Gesamtmasse das Leergewicht oder praxisgerechter die sogenannte „Masse im fahrbereiten Zustand“ abgezogen wird, entscheidend ist die Differenz als verbleibender Spielraum für Zuladung. Da die meist sehr dürftig ausfalle, so die GTÜ-Experten, müsse die persönliche Ausrüstung gut geplant sein. Wenn sich der Gürtel gewichtsmäßig jedoch absolut nicht enger schnallen lasse,  böten Hersteller und Händler verschiedene Möglichkeiten, um das zulässige Gesamtgewicht individuell zur Steigerung der Auflast zu erhöhen. Auch Last auf dem Dach darf nicht unterschätzt werden: Kommen Dachgepäckträger zum Einsatz, muss die zulässige Dachlast beachtet werden (ggf. beim Hersteller nachfragen).

Die Last mit der Last: Achslast
Beim Reisemobil ist auch die zulässige Achslast genau einzuhalten, sprich: die maximale Vorder- und Hinterachsenbelastung (Werte am Fahrzeug vermerkt oder beim Hersteller erfragen). Beim Caravangespann spielen gebremste und ungebremste Anhänger- sowie Stütz- und Hinterachslast des Zugfahrzeugs eine große Rolle. Achtung: Die Stützlast sollte im Hinblick auf größte Fahrstabilität möglichst maximal ausgeschöpft werden, warnt die GTÜ. Sie wirke sich auf das Zugfahrzeuggewicht aus und lasse sich beispielsweise mit einer Personenwaage auswiegen (Beschreibung im Caravaning-Ratgeber).

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Beladen, aber wie?
Ohnehin liegt beim Caravan oder Reisemobil der Fahrzeugschwerpunkt recht hoch. Um ihn möglichst tief zu halten, sollten schwere Gegenstände in Bodennähe im Bereich der Achsen deponiert werden (auf gleichmäßige Gewichtsverteilung links und rechts achten!). Geraten wird zu rutschfesten Unterlagen und Zurrseilen zur Ladungssicherung und als Schutz vor unerwünschtem Pendeln oder gar Wegbrechen des Fahrzeugs. Keinesfalls sollte man das Heck schwer beladen. Dadurch würde bei frontgetriebenen Fahrzeugen die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert bzw. bei Anhängern die Stützlast beeinflusst werden. Leichtes Gepäck kann ohne Weiteres weiter oben deponiert werden, beispielsweise in Hochschränken. Beim Dachgepäck ist unbedingt auf sichere Befestigung und die neue Fahrzeughöhe zu achten, warnen die Stuttgarter.
Aufs richtige Feeling kommt’s an
Grundsätzlich gilt: Zu viel Gefühl schadet nie. Das gilt auch beim Umgang mit einem Caravan oder Reisemobil. Dem höheren Schwerpunkt kann man nur sicher begegnen, indem man Kurven langsam angeht und Spur- und Richtungswechsel grundsätzlich weich vornimmt. So lassen sich Instabilitäten, Wank- oder Kippneigungen am wirkungsvollsten unterdrücken. „Mehr noch als beim Pkw ist auf Seitenwind zu achten, vor allem auf Brücken und beim Überholen von Lkws, da unerwartet einsetzende Seitenwinde Caravans und Reisemobile stärker versetzen“, warnen die Experten. Auf solche Rüttler sollte man stets gefasst sein und, wenn nötig, gegenlenken.

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Tempovorgaben
Moderne Caravan-Kombinationen dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen mit 100 km/h unterwegs sein. Alte Caravans der Baujahre vor 1990 lassen sich entsprechend nachrüsten. Mit amtlich anerkannter Bestätigung, beispielsweise von der GTÜ, gibt es dann von der Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung, die nur für den betreffenden Anhänger gilt und mit den Kfz-Papieren mitzuführen ist, ebenso wie eine Tempo-100-Plakette, die am Heck des Caravans angebracht werden muss.
Reisemobile bis 3,5 t dürfen außerorts 100 km/h fahren, auf Autobahnen lautet die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Reisemobile über 3,5 t sind außerorts auf Tempo 80 und auf Autobahnen auf Tempo 100 beschränkt. Die aktuell gültigen Tempolimits in Europa finden sich unter: www.caravaning-info.de/fahrzeuginfo/sicherheit/tempolimits_caravans.html. (Auto-Reporter.NET/arie)

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