EU schreibt ABS für Motorräder vor

Motorrad ABS
Anzeige

Der EU-Regelung zufolge müssen alle Motorräder mit einem Hubraum größer 125 Kubikzentimeter verpflichtend mit einem Antiblockiersystem ausgerüstet sein. Dies gilt für alle Motorräder, deren Typzulassung nach dem 1. Januar 2016 erfolgt, sowie ab Januar 2017 für alle Neuzulassungen. Kleinere motorisierte Zweiräder mit Hubräumen größer 50 Kubikzentimeter benötigen ebenfalls ein ABS oder ein sogenanntes kombiniertes Bremssystem.

Letzteres stellt eine mechanische Verbindung zwischen Vorder- und Rückbremse her, so dass beim Bremsen immer beide Räder verzögert werden. Eine Regelung des Bremsdrucks erfolgt hier jedoch nicht – die Räder können weiterhin blockieren. Nach der formellen Zustimmung im Europaparlament und im EU-Ministerrat wurde die Regelung nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit offiziell in Kraft.

Anzeige

Von 2016 an wird das Antiblockiersystem (ABS) in immer mehr Motorradmodellen zur Serienausstattung gehören. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hat die Europäische Union Anfang März veröffentlicht. Ziel ist es, die Unfallzahlen weiter zu senken. „Ein serienmäßiges ABS kann gut ein Viertel aller schweren und tödlich verlaufenden Motorradunfälle verhindern“, fasst Gerhard Steiger, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Systems Control, die Ergebnisse einer Bosch-Unfallstudie zusammen. In den kommenden Jahren wird Bosch das ABS Schritt für Schritt weiterentwickeln und mit zusätzlichen Funktionen ergänzen. „Das Ziel ist der umfassende Schutz des Fahrers in allen Fahrsituationen“, so Steiger. (Bosch)

Anzeige
Anzeige