Dachschaden

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wenn handtellergroße eisschollen auf die autohaube einschlagen gibts beulen. foto: autodino

Wer den (Dach)schaden hat – oder wer hat hier den Dachschaden?

Erst kalt, dann warm, dann kalt dann knallt die Eisscholle(n) aufs Auto.
So erging es mit vor wenigen Tagen, als das Tauwetter über Nacht einsetzte. Autodino lag schon im warmen Bettchen, als es plötzlich, gg. 23.30 Uhr übelst auf dem Dach rumorte. Dann herrschte für wenige Sekunden Totenstille, dann kam der Einschlag und zwar auf die vor dem Haus parkenden Autos. Am nächsten Morgen waren die Tatwaffen zwar geschmolzen, Ihre Opfer (zwei PKW- Motorhauben) aber, hatten sichtbar gelitten. Nun, da meldet man den Schaden der Gebäudehaftpflicht des Vermieters (R&V) und wartet ab. Und was flattert wenige Tage später ins Haus? Ein Schreiben der R&V-Versicherung mit dem Hinweis, das noch geprüft werde, bereits aber schon jetzt darauf hingewiesen wird, dass in den sogenannten „Dachlawinenfällen“ in den selteneren

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Fällen eine Haftung gegeben ist und ich solle den Schaden meiner Kaskoversicherung melden. Klar, geht schon. Nur habe ich dann die Selbstbeteiligung (1.000.-€) und die Höherstufung zu tragen. Naja, schaun mer mal. Noch „prüft“ die R&V…
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