Volkswagen erweitert Nachlassangebot für Fahrhilfen

Regelung ab sofort auch für gehörlose Kunden gültig

Volkswagen hat seine Nachlassregelung für Fahrhilfen erweitert. Ab sofort erhalten auch Gehörlose mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent einen 15-prozentigen Nachlass beim Kauf von VW-Modellen.

Diesen Nachlass gewährt Volkswagen allen mit mehr als 50 Prozent schwerbehinderten Menschen, in deren Ausweisen außerdem eines der Merkzeichen – „gehbehindert“, „außergewöhnlich gehbehindert“, „H“, „B“ und jetzt neu „GL“ – dokumentiert ist. Der Nachlass gilt auch für Personen mit einer Conterganschädigung oder wenn weitere notwendige Fahrhilfen im Führerschein vermerkt sind.

Informationen zu Nachlassregelung und Fahrhilfen findet der Kunde auf der neuen Internetseite www.vw-mobil.de. Hier sind der aktuelle Fahrhilfen-Katalog, die entsprechende Preisliste, Bildmaterial und nützliche Tipps sowie Modellbroschüren zusätzlich als Download verfügbar.

Den Kunden stehen spezielle Ansprechpartner im Volkswagen Vertrieb sowie innerhalb der Volkswagen Handelsorganisation zur Verfügung. Die Kontaktdaten inklusive Adressen dieser Spezialhändler für Fahrhilfen sind ebenfalls auf der Internetseite zu finden.(we)

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