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Dashcams laut BGH als Beweismittel zulässig

Aufnahmen von Dashcams können als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Urteil heißt es dem Deutschlandfunk zu Folge, dass die Videobilder zwar im Prinzip gegen den Datenschutz verstoßen, aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur ihrer Person und ihrem Versicherer machen müssen. Daher seien die Bedenken in diesem Fall nachrangig.

Vorausgegangen war die Klage eines Autofahrers, der mit seiner Minikamera im Auto beweisen wollte, dass er an einem Unfall keine Schuld gehabt hatte. Die war von einem Gericht mit Hinweis auf den Datenschutz aber abgelehnt worden. Bislang war es Ermessensache jedes Richters, ob er die Aufzeichnungen zulässt. (ampnet/jri)

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