Urteil: Kfz-Versicherung

Eine Versicherung darf den Unfallschaden auch ohne Zustimmung des Versicherten begleichen, selbst wenn der sich für unschuldig hält. Foto: djd/Karstadt QuelleVersicherungen Urteil: Versicherung darf Schaden ohne Zustimmung des Versicherten begleichen (rgz-p). Wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Unfall den Schaden des Unfallgegners reguliert, ist das auch für den Versicherungsnehmer teuer: im …

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