Recht: Reparaturkosten müssen komplett bezahlt werden

Richter urteilt zugunsten des Autobesitzers Reparaturkosten müssen auch über dem Wert des Autos sofort in ihrer Gesamtheit bezahlt werden. Denn oft liegt nach einem Verkehrsunfall der Schadensbetrag im Grenzbereich zwischen Reparaturwürdigkeit und Totalschaden. In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, dass der Geschädigte seinen ihm vertrauten Wagen durch Reparatur auch dann …

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