Cash Back-Aktion bei Gewindefahrwerken: ap Sportfahrwerke erstattet 75 Euro zurück!


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Cash Back-Aktion bei Gewindefahrwerken: ap Sportfahrwerke erstattet 75 Euro zurück

Die Cash Back-Aktion gilt für ap Gewindefahrwerke, die zwischen 12. September und 31. Dezember 2007 von einem Endkunden bei einem von ap Sportfahrwerke autorisierten Partner neu erworben wurden. D.h., gebraucht gekaufte oder im Rahmen von Gewinnspielen erhaltene Fahrwerke sind davon ausgenommen. Jeder Endkunde kann die Vergütung in Höhe von 75 Euro nur für ein einziges Gewindefahrwerk beanspruchen.

ap braucht zur Rückerstattung der 75 Euro Namen und Anschrift des Endkunden, Name und Anschrift des ap Sportfahrwerke-Händlers (sofern nicht direkt bei ap gekauft) und die FANr. des gekauften ap Gewindefahrwerkes. Alle Angaben können unter der Homepage www.ap-fahrwerke.de unter dem Menüpunkt „Aktion“ in ein Formularfeld eingegeben werden. Innerhalb von 7 Tagen nach dieser Online-Registrierung muss der Kaufnachweis (=Endkundenrechnung) per Post an ap Sportfahrwerke GmbH, Kochstrasse 17a, 74405 Gaildorf geschickt werden.

Weitere Informationen wie Anwendungen, den ap Online-Shop sowie die genauen Teilnahmebedingungen für die vergüteten 75 Euro aus der Cash Back-Aktion findet man unter www.ap-sportfahrwerke.de . (we)

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