Bundesfinanzhof: gekürzte Pendlerpauschale rechtswidrig

Bundesfinanzhof sieht gekürzte Pendlerpauschale als rechtswidrig

Der Bundesfinanzhof hat heute (23. Januar 2008) die neue Pendlerpauschale als rechtswidrig eingestuft. Nach der Regelung kann die Entfernung zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Deshalb leiteten die Richter zwei Klagen gegen die Neuregelung an das Bundesverfassungsgericht weiter…

Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofes zur Pendlerpauschale forderte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), die Bundesregierung auf, „jetzt Nägel mit Köpfen zu machen und die verfassungsrechtlich äußerst strittige Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer umgehend zurückzunehmen, die die Autofahrer völlig unnötig belastet“. Mit der Rücknahme könne ein entscheidender Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit geleistet werden.

Auch mit Blick auf die anstehenden Steuererklärungen für das Jahr 2007 sei schnelles Handeln des Gesetzgebers sinnvoll. Der Weg über vorläufige Steuerfestsetzungen und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung stelle keine überzeugende Lösung dar, sondern bedeute für die Pendler nur weiteren bürokratischen Aufwand. Auch die Bundesregierung sollte erkennen, dass das Werkstorprinzip, wonach die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als „Privatangelegenheit“ eingestuft werden, nicht im Einklang mit der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit stehe.

Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes wird der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Pendlerpauschale befinden. Das Bundesfinanzministerium erklärte, man halte die Neuregelung weiterhin für verfassungsgemäß und gehe davon aus, dass die Karlsruher Richter diese Position bestätigen werden. (ar/nic)(autoreporter)

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