Vorsicht Busfahrer

Busfahrer im Dienst durch Urteil gestärkt

Sehr geil…
Das Berliner Kammergericht hat jetzt die Recht von Busfahrern im Dienst gestärkt. Läuft ein Busfahrer im öffentlichen Linienverkehr einem ihn beleidigenden Fahrgast hinterher und schlägt ihn zu Boden, so ist das keine „Körperverletzung im Amt“. Denn bei dem Busfahrer handle es sich nicht um einen „verlängerten Arm des Staates“, sondern nur um einen Dienstleister mit behördlichem Auftrag…

Insofern sei in einem solchen Fall auch das geringere Strafmaß für „vorsätzliche Körperverletzung“ ohne jeglichen Behördenaufschlag anzuwenden, argumentierten die Richter. (ar/hg)

Bedeutet für uns im Umkehrschluss:
Wenn wir einen Bus verpassen und deshalb der nächsten Linie vor Wut ans Rad pinkeln so ist dies kein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr sondern höchstens Erregung öffentlichen Ärgernises…

🙂

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