Mit der Umweltprämie noch bis zur neuen Kfz-Steuer warten?

Mit der Umweltprämie noch bis zur neuen Kfz-Steuer warten?

Die Bundesregierung hat mit der Umweltprämie die Kunden wieder in die Autohäuser gelockt. Besitzern von Fahrzeugen, die neun Jahre und älter sind, soll der Umstieg auf einen Neu- oder Jahreswagen mit 2500 Euro erleichtert werden. Einige Hersteller fördern den Umstieg zusätzlich mit weiteren Rabatten. Wer nicht markenfixiert ist, sollte daher die verschiedenen Angebote bei den Herstellern vergleichen. Mit der in dieser Woche erzielten Einigung zur Kfz-Steuer sollten Interessenten vor dem Kauf außerdem prüfen, ob ihr angedachter Neuwagen beim Finanzamt künftig besser oder schlechter gestellt wird…

Die so genannte Umweltprämie erhält jeder Fahrzeughalter, der ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lässt, das seit mindestens einem Jahr auf ihn zugelassen ist, und sich für einen Neuwagen entscheidet. Das können auch ein Jahreswagen oder ein höchstens zwölf Monate alter Gebrauchter sowie Pkw mit Tageszulassung sein. Voraussetzung für alle Fahrzeuge ist, das sie mindestens die Euro-4-Abgasnorm erfüllen. Dabei darf das Auto natürlich auch über Kredite finanziert werden. Leasingfahrzeuge fallen ebenfalls unter die Regelung. Als Dokumente müssen das Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs sowie der Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller vorliegen.

Anträge für die Umweltprämie können bei den Zulassungsstellen oder auch im Internet beim Bundeswirtschaftsministerium (www.bmwi.de) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gestellt werden. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist auch eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet. Auch viele Händler helfen auf Wunsch bei der Antragstellung und Abwicklung der Verschrottung.

Auch für Autos mit Saisonkennzeichen gilt die 2500-Euro-Regelung. Defekte oder verunfallte Fahrzeuge (auch mit abgelaufener HU) sind ebenfalls einbezogen, sofern sie noch zum Straßenverkehr zugelassen sind, weiß Johannes Hübner von der Beratungsfirma Autoconsult. Ausgenommen von der Prämie sind bereits abgemeldete Fahrzeuge, Motorräder, Landmaschinen und Nutzfahrzeuge. Gleiches gilt für bereits stillgelegte Fahrzeuge, auch wenn sie kurzfristig wieder für den Straßenverkehr zugelassen werden.

Interessenten sollten natürlich prüfen, ob der Altwagen beim möglichen Verkauf nicht mehr als 2500 Euro erlösen würde, denn dann rechnet sich die Abwrackprämie nicht. Eine sorgfältige Marktprüfung ist empfehlenswert, um nicht auf Lockangebote hereinzufallen. Auch bei manchem älteren Fahrzeug in noch gutem Zustand sollte nicht übereilt entschieden werden. „Es kann sich lohnen, einen Youngtimer zu behalten und später besser gewinnbringend zu verkaufen“, meint Johannes Hübner.

Neuwagenkäufer sollten derzeit grundsätzlich die Neureglung der Kfz-Steuer zum 1. Juli 2009 bei ihren Berechnungen berücksichtigen. Sie beträgt ab Sommer 2 Euro je 100 Kubikzentimetern Hubraum bei Benzinern und 9,50 Euro bei Dieselautos, wenn die Fahrzeuge nicht mehr als 120 Gramm CO2 ausstoßen. Über diesem Grenzwert werden pro Gramm jeweils weitere zwei Euro erhoben. Wer einen 2-Liter-Benziner mit 160 Gramm CO2-Ausstoß fährt muss demnach zu den 40 Euro für den Hubraum 80 Euro für die zusätzlichen 40 Gramm CO2 bezahlen. Die neue Kfz-Steuer gilt nicht für bereits zugelassene Autos, sondern erst für alle ab dem 1. Juil 2009 verkauften Neuwagen.

Die 1,5 Milliarden Euro, die die Bundesregierung für die Abwrackprämie zur Verfügung stellt, reicht für 600 000 Altfahrzeuge. Experten rechnen mit 200 000 bis 300 000 Altfahrzeugbesitzern, die die Umweltprämie nutzen. Eile ist daher nicht unbedingt geboten. Zum 31. Dezember 2009 läuft das Angebot der Bundesregierung allerdings aus. (ar/jri)

Von Jens Riedel
(auto-reporter.net)

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