Autotechnik: Jeder dritte alte Dieselmotor kann jedoch nicht umgerüstet werden

Nachrüstung eines Partikelfilters bei einem Diesel-Pkw (Foto: Twintec)

Bargeld für den Partikelfilter

Besitzer von älteren Pkw mit Dieselmotor können seit August für den nachträglichen Einbau von Russpartikelfiltern die staatliche Prämie von 330 Euro auch als Barprämie erhalten. Wie der ACV Automobil-Club Verkehr berichtet, wurde diese Prämie bislang nur als Steuergutschrift gewährt. Voraussetzung: Das Fahrzeug muss noch bis zum 31. Dezember 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Mit dieser Maßnahme im Endspurt des Bundestagswahlkampfs will die Bundesregierung die schleppende Filternachrüstung ankurbeln.

Volkswagen nutzt die Gunst der Stunde und bietet Haltern älterer Diesel-Pkw preiswerte Nachrüstfilter an. Einige ältere VW-Dieselmodelle lassen sich damit fast zum Nulltarif nachrüsten. Das Abgasreinigungssystem kostet für zahlreiche Motorversionen von Golf, Jetta und Passat aus den Baujahren 2003 bis 2006 lediglich 372 Euro inklusive Montage. Nach Abzug des staatlichen Zuschusses von 330 Euro entstehen dem Käufer unterm Strich nur Kosten von 42 Euro. Gleichzeitig kann er durch eine günstigere Steuereinstufung des Fahrzeugs noch 36 Euro sparen. Allerdings gilt dies nur für Diesel-Fahrzeuge, die nicht älter als fünf Jahre sind und deren Katalysator nicht mehr als 80.000 Kilometer gelaufen sind. Trifft dies nicht zu, fordert der Gesetzgeber mit dem Einbau des Partikelfilters auf einen neuen Katalysator. Dadurch werden die Ein- und Umbaukosten entsprechend höher ausfallen. Hersteller von Nachrüstanlagen, wie zum Beispiel das sauerländische Unternehmen HJS (www.hjs.com) oder Twintec (www.twintec.de), bieten so genannte Kombi-Systeme an, bei denen generell mit dem Partikelfilter auch ein neuer Katalysator eingebaut wird. Dies trägt auch zur Reduzierung der Umbaukosten bei.

Diese Systeme stehen jedoch nicht für alle älteren Diesel-Modelle zur Verfügung. Für einen Mercedes-Diesel E 290, Baujahr 1996, gibt es weder vom Hersteller noch von Zulieferern einen Nachrüstfilter, der die Russpartikel wirksam aus den Abgasen herausholt. Für alte Fahrzeuge mit hubraumstarken Dieselmotoren sei der Aufwand technisch zu anspruchsvoll und für kleine Serien wirtschaftlich nicht sinnvoll, heißt es bei dem Mendener Spezialisten HJS. Für wie viele Autos dies zutrifft, ist nicht bekannt. Nach Schätzungen einer Arbeitsgruppe von TÜV und Dekra können nur rund 60 Prozent aller alten Dieselfahrzeuge in Deutschland nachträglich mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Halter dieser Fahrzeuge werden nicht nur mit einer höheren Kfz-Steuer bestraft, sie dürfen auch nicht in eine innerstädtische Umweltzone einfahren, da sie wegen des fehlenden Partikelfilters keine oder keine bessere gelbe oder grüne Umweltplakette erhalten. Einige Kommunen erteilen daher Sondergenehmigungen, wenn auch bei bestem Willen eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist.

Wohnmobilfahrer können allerdings aufatmen. Pünktlich zum Caravan-Salon 2009 in Düsseldorf – 29. 8. – 6. 9. – bietet ein Hersteller einen Partikelfilter zum nachträglichen Einbau in alte Fiat Ducato an. Der Transporter ist das beliebteste und meistgenutzte Basisfahrzeug für alle Reisemobilhersteller – und für diese waren die Citys deutscher Großstädte mit Umweltzone bislang gesperrt. Das Antragsverfahren und die Auszahlung der Prämie verlaufen nach dem gleichen Muster wie bei der so genannten Abwrackprämie. Begünstigt sind Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschließlich 31. Dezember 2006. Anträge für die Barprämie von 330 Euro können ab dem 1. September beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Folgendes Schema ist dabei vorgesehen:

1. Nachträglicher Einbau eines Partikelminderungssystems (PMS);

2. Abnahmebescheinigung durch die einbauende Fachwerkstatt oder einen Kfz-

Sachverständigen;

3. Eintragung des PMS in den Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde auf Antrag des Fahrzeughalters;

4. Online-Antrag beim BAFA (www.bafa.de) anfordern (BAFA-Hotline 030 – 346 465 480);

5. Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des Fahrzeugscheins bis spätestens 15. Februar 2010 an die BAFA senden;

6. Antragsbearbeitung beim BAFA mit Prüfung, ob die Förderkritierien eingehalten wurden;

7. Erteilung des Zuwendungsbescheids und Überweisung des Förderbeitrags auf

ein Konto des Antragsstellers. (acv/we)

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