Ab 2010 gibt es keine AU-Plakette mehr

Aus für die AU-Plakette – ab 2010 werden alte Plaketten entfernt (Foto: TÜV Süd)

Abgasuntersuchung wird Bestandteil der Hauptuntersuchung

Ab 2010 werden in Deutschland keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Die Abgasuntersuchung wird ab dem 1. Januar Bestandteil der Hauptuntersuchung, abgekürzt HU. Wie der ACV Automobil-Club Verkehr berichtet, werden ab dem kommenden Jahr bei der Hauptuntersuchung die abgelaufenen sechseckigen AU-Plaketten vom vorderen Kfz-Kennzeichen entfernt.
Fast 25 Jahre langt wurde nach entsprechender Prüfung eine sechseckige, farbige AU-Plakette auf das Nummernschildern geklebt. Diese wurde zunächst nur nach erfolgreicher Abgassonderuntersuchung (ASU) nur für Fahrzeuge mit Ottomotor , ab 1993 als Abgasuntersuchung (AU) auch für Fahrzeuge mit Dieselmotoren vergeben.

Ab 2010 ist die Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrszulassungsordnung als „Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA“ Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Dadurch wird die AU-Plakette überflüssig, sodass ab 2010 keine neuen Plaketten mehr geklebt werden. Selbst für den Sonderfall, dass ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er Termin für die Hauptuntersuchung versäumt hat und die Plakette rückdatiert werden muss, gibt es keine neue AU-Plakette.
Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die nach drei Jahren, also 2012, zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung bei den Prüfstellen von TÜV, Dekra, GTÜ oder anderen dazu berechtigten Prüforganisationen vorgeführt werden müssen. 2010 und 2011 sind die Plakettensechsecke braun beziehungsweise rosafarbig.

Damit die Entfernung der abgelaufenen HU-Plaketten nicht zu Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen führt, wird eine Blankoplakette in der weißen Farbe der Trägerplatte aufgeklebt.
Bei Motorrädern ist die Abgasuntersuchung (hier AUK abgekürzt)  bereits seit April 2006 Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde HU-Plakette dokumentiert – und das nicht nur deshalb, weil Zweiräder nicht über ein vorderes Kennzeichen verfügen.
An dem Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung ändert sich im Zusammenhang mit dem Entfall der AU-Plakette nichts. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD), alle müssen nachweisen, dass die Abgaswerte innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben. (we/acv)

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