Statement Kraftfahrt-Bundesamtes zum Einsatz des Kältemittels R1234yf

Mercedes liegt ja nun im Clinch mit diversen Behörden, Frankreich und sogar der EU im Bezug auf den Einsatz und eine mögliche Gefährdung durch das Kältemittel R1234f in Klimaanlagen von PKW. Nun hat das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) in einer Pressemitteilung endlich auch einmal ein Statement hierzu abgegeben. Und ich glaube, die finden das Zeug auch nicht so witzig:…

Als nationale Produktsicherheitsbehörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtet, Hinweisen auf möglicherweise nicht sichere Produkte nachzugehen. Dieser Verpflichtung ist das KBA auch beim Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen nachgekommen. Abfragen bei den verantwortlichen Fahrzeugherstellern haben ein sehr uneinheitliches Bild über deren Risikobewertung ergeben. Somit war auf diesem Wege eine neutrale Risikoeinschätzung durch das KBA nicht möglich.

Das KBA hat aus diesem Grund eigene Versuche initiiert und koordiniert, um hier zu einer eigenen Risikoeinschätzung zu kommen. Für die Testdurchführung wurden die vier zulassungsstärksten Modelle gewählt, die gemäß ihrer Typgenehmigung das neue Kältemittel R1234yf verwenden. Die Tests wurden unter Federführung und im Auftrag des KBA in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und dem Umweltbundesamt entsprechend der gemeinsam entwickelten Testparameter durch den TÜV Rheinland durchgeführt. Im Laufe der Untersuchung wurden Fahrzeuge einem Crashtest in Anlehnung an die UN Regelung 94 unterzogen. Die Schadensbilder der ausgewählten Crashfahrzeuge wurden analysiert, insbesondere im Hinblick auf die Komponenten des Kältemittelkreislaufs. Es folgten Ausströmversuche des Kältemittels in den verunfallten Kfz mit heißem Motor, die weitere Erkenntnisse zur Beurteilung des Risikos liefern sollten.

Im Ergebnis haben sich bei diesen Versuchen keine hinreichenden Nachweise einer ernsten Gefahr im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei den hier getesteten und auf dem Markt befindlichen Fahrzeugtypen ergeben. Entsprechend sind daher durch das KBA Maßnahmen nach dem ProdSG konkret nicht einzuleiten.

Um sicherzustellen, dass das betrachtete Testspektrum nicht zu eng gewählt war, hat sich das KBA zum Zwecke der Ergebnisabsicherung über das empirisch nachgewiesene Schadensbild hinaus für ergänzende Versuche entschieden, um abzuprüfen, ob etwa bei verschärften Versuchsbedingungen Gefahrfälle zu erwarten wären. Bei diesen Versuchen sind in zwei Fällen Fluorwasserstoffexpositionen sowie in einem Fall zusätzlich reproduzierbare Entflammungen festgestellt worden, die auf Risiken des Kältemitteleinsatzes von R1234yf hinweisen. Vergleichstests mit dem „alten“ Kältemittel R134a führten hingegen zu keinen Gefährdungsszenarien.

Das KBA hat unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen Zwischenbericht an die EU-Kommission übersandt. Der Abschlussbericht wird im Herbst dieses Jahres vorliegen. Das Kraftfahrt-Bundesamt empfiehlt in seinem Schreiben an die EU-Kommission mit Nachdruck weitere Untersuchungen durchzuführen, um die potenziellen Risiken des Kältemitteleinsatzes von R1234yf in Fahrzeugklimaanlagen besser bewerten zu können. (KBA 25/2013, 08.08.2013)

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