Risiko Probefahrt

Vor Testfahrt Details mit Händler schriftlich vereinbaren / Verkäufer von Gebrauchtwagen sollten mitfahren /

Wer kauft schon gerne die Katze im Sack – oder einen ungeprüften
Neuwagen? Deshalb sollte jedem Autokauf eine Probefahrt vorangehen.
Doch wie AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 9)
berichtet, müssen Interessenten dabei einige Punkte beachten, um sich
vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Wer auf Nummer Sicher
geht, schließt zum Beispiel mit dem Händler eine schriftliche
Probefahrtvereinbarung ab. ..

Diese regelt den Testzeitraum, wie viele Kilometer maximal gefahren werden dürfen und die Kostenübernahme für Treibstoff sowie die Kasko-Selbstbeteiligung im Schadensfall. Und bevor es los geht, muss der Wagen gründlich in Augenschein genommen und mögliche Schäden schriftlich fixiert werden. So vermeidet man ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen seitens des Händlers.
Wichtig: Zeigen sich am Wagen sichtbare Mängel wie abgefahrene Reifen
oder defekte Beleuchtung, ist von einer Probefahrt grundsätzlich
abzuraten. Denn selbst wenn auf der Tour nichts passiert, muss der
Fahrer beispielsweise bei Verkehrskontrollen mit Bußgeld oder sogar
Punkten in Flensburg rechnen. Dass er mit einem Testfahrzeug unterwegs
ist, zählt nicht.

Wer einen Gebrauchtwagen verkauft, sollte als Beifahrer an der
Probefahrt teilnehmen. Grund: Wenn der Interessent mit dem Auto
verschwindet, gilt der Wagen „nur“ als unterschlagen und nicht als
gestohlen. Das reicht den Versicherungen aber aus, um Zahlungen zu
verweigern.

Worauf es bei Probefahrten sonst noch ankommt, hat AUTO BILD in einer
umfangreichen Checkliste zusammengestellt. Diese und eine weitere
Liste zum Autokauf gibt es auf www.autobild.de kostenlos zum
Herunterladen.

[AUTO BILD]

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