Verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen: Schluss mit heimlichen Blitzern

Verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen mit Videotechnik sind ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
Anlasslose Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten mittels Videotechnik hat keine rechtsstaatliche Grundlage. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, berichtet AUTO BILD in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.
Ein Autofahrer hatte bis zur obersten Instanz geklagt, weil er wegen 29 km/h zu viel auf dem Tacho mit 50 Euro Bußgeld und drei Flensburg-Punkten bestraft werden sollte. Erst die Hüter des Grundgesetzes bemängelten Grundlegendes an vorangegangenen Verfahren:

Wenn bei einer Überwachung das gesamte Verkehrsgeschehen, also alle Fahrzeuge und Fahrer, unabhängig von einem Verkehrsverstoß beobachtet werden kann, greife dies in das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ ein. Denn der Einzelne kann nicht beeinflussen, ob Daten von ihm erhoben werden. Für einen solch gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedarf es eines formellen Gesetzes, sagt das Bundesverfassungsgericht. Auch Datenschützer sind alarmiert: „Wir beobachten seit Jahren mit Sorge, wie die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit modernsten Mitteln weiterentwickelt wird, ohne dass Gewährleistungen zur Wahrung der Betroffenenrechte bestehen. Jetzt ist hoffentlich bald Schluss mit der Eigenmächtigkeit der Behörden“, sagt Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein zu AUTO BILD. Rechtsanwälte empfehlen ihren Mandanten, Einspruch gegen das Bußgeld einzulegen. [autobild]

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