Fahrspurbreiten in Baustellen: StVO wird nachgebessert

Künftig tatsächliche Wagenbreite in Fahrzeugpapieren / Breiten-Schild nun auch auf Verkehrslenkungstafeln

Der Fachausschuss Verkehr von Bund und Ländern hat beschlossen, künftig die tatsächliche Wagenbreite in den Fahrzeugpapieren zu vermerken. Das berichtet AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 18). Damit reagiert die Politik auf AUTO BILD-Berichte, wonach viele Fahrzeuge tatsächlich breiter sind, als in den
Papieren angegeben.

Bisher galten nur die Abmessungen ohne Außenspiegel. Die Polizei hatte diese aber stets mitgezählt und beim Befahren der linken Baustellenspur bei Überbreite Bußgelder verhängt. Erlaubt sind dort oft maximal zwei Meter
Fahrzeugbreite, was fast alle Automodelle überschreiten.

Zudem soll es die Straßenverkehrsordnung (StVO) künftig erlauben, das Breiten-Schild auf Verkehrslenkungstafeln abzubilden. Nach Ansicht von Verkehrsjuristen entfalten derart klein dargestellte Verbotszeichen bis lang keine Rechtswirkung, Bußgelder wären ungültig. (autobild)

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